Bonn: Wenn Landtagsabgeordnete über den Sinn von Videoüberwachung orakeln…

Datenschutzrheinmain/ Juni 26, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

In Bonn streitet der Oberbürgermeister Ashok Sridharan (CDU) seit mehr als einem Jahr mit seinen Koalitionspartnern im Rathaus über die Ausweitung der Videoüberwachung. Dabei erlitt er eine Niederlage.

Der Bonner Landtagsabgeordnete Christos Katzidis, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW, erklärt jetzt in einem Interview, das der Bonner General-Anzeiger am 25.06.2018 veröffentlicht hat: „Nach meiner Wahrnehmung wünschen sich die Menschen mehr rechtliche Befugnisse für Polizei und Sicherheitsbehörden. Das gilt im Besonderen für die Videobeobachtung im öffentlichen Raum, die in anderen Ländern Standard ist und wo sich niemand beschwert. In Deutschland wird immer stark aus der Täterperspektive argumentiert, was ich sträflich finde. Wir sollten viel mehr aus der Opferperspektive diskutieren und dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen nachkommen…“

Er schwadroniert, dass es „keine gesetzliche Definition für den Begriff Kriminalitätsschwerpunkt“ gäbe und schlussfolgert daraus: „Aber ich denke, dass auch das Sicherheitsempfinden der Menschen bei künftigen Entscheidungen berücksichtigt werden sollte. Wenn Menschen sich sicherer fühlen, ergibt eine Videobeobachtung meines Erachtens schon Sinn… „

Dem Herrn innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in NRW sei dringend empfohlen, einen Blick in den im Juni 2018 veröffentlichten Forschungsbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. unter dem Titel “Ergebnisse der Evaluation der polizeilichen Videobeobachtung in Nordrhein-Westfalen gemäß § 15a PolG NRW zu werfen. Dieser Bericht kommt auf S. 54 zu dem Ergebnis: „Der wissenschaftliche Nachweis eines allgemein kriminalitätsreduzierenden Effekts der Videoüberwachung konnte bisher… nicht überzeugend geführt werden“.

Wenn dem so ist, dann sollte dies auch Herr Katzidis erstens zur Kenntnis nehmen und zweitens bei seinen Verlautbarungen und Entscheidungen berücksichtigen.

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