Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Schutz vor Aufzeichnung des Surfverhaltens
Deutschlands Datenschutzbehörden sollen ein „Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet“ aussprechen, fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einem Offenen Brief an die Datenschutzkonferenz. Auch nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung müssten Internetnutzer vor einer Vorratsspeicherung und Verfolgung der von ihnen abgerufenen Internetseiten durch Seitenbetreiber geschützt bleiben. Denn sensible Daten über die Internetnutzung könnten selbst höchste Amtsträger erpressbar machen, warnt der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern.
Stein des Anstoßes ist eine Stellungnahme der Datenschutzkonferenz, demzufolge die Datenschutzregeln des deutschen Telemediengesetzes seit 25.05.2018 (Inkrafttreten der DSGVO) nicht mehr zu beachten seien – obwohl das Gesetz weiterhin in Kraft ist.
Nach Protesten aus der Werbewirtschaft, die das Surfverhalten weiterhin ohne Einwilligung aufzeichnen und auswerten will, haben die Datenschutzbehörden eine Anhörung dazu gestartet.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert von der Datenschutzkonferenz nun eine „Klarstellung, dass Telemedienanbieter das Internetnutzungsverhalten auch weiterhin nur dort aufzeichnen dürfen, wo es ausnahmsweise zur Ermöglichung oder Abrechnung ihres Angebots nötig ist, und dass sie soweit zumutbar weiterhin eine anonyme Nutzung ihrer Angebote zu ermöglichen haben“. Nur nicht gespeicherte Daten seien sicher vor Datenmissbrauch, Datendiebstahl und Datenhandel, wie der Facebook-Skandal zeige. Die digitale Meinungs- und Informationsfreiheit sei für die Gesellschaft so wichtig, dass sie eines besonderen Schutzes vor Selbstzensur aus Furcht von Nachteilen bedürfe.