„Spionage unter Freunden geht gar nicht“ (A. Merkel) – Doch! Bundesnachrichtendienst späht(e) EU-Partner Österreich aus

Datenschutzrheinmain/ Juni 16, 2018/ alle Beiträge, NSA Skandal, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0 comments

Die österreichischen Zeitungen Der Standard und Profil berichten am 15.06.2018, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mindestens zwischen 1999 und 2006 die Telekommunikation zentraler Einrichtungen in Österreich überwacht  hat.

Der Standard: „Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) hat in Österreich tausende Ziele im Visier – und das bereits seit den späten 1990er-Jahren. Das geht aus einer Liste an Spionagezielen in Österreich hervor, die STANDARD und ‚Profil‘ vorliegt. Der BND nahm Ministerien in Wien, Firmen, internationale Organisationen, islamische Einrichtungen ebenso wie Terrorverdächtige und Waffenhändler ins Visier. Selbst für Universitätsprofessoren interessierte sich der Geheimdienst. Sie alle wurden elektronisch ausgespäht… Fast alle großen österreichischen Unternehmen und Banken befinden sich auf der Liste… Aber auch viele klein- und mittelständische Unternehmen… erregten die Aufmerksamkeit der deutschen Spione: unter anderem Holzhändler, Aluminiumbetriebe oder Wärmepumpenhersteller. Die Österreich-Dependancen internationaler Konzerne… Daher stellt sich die Frage, ob der BND über seine Zielaufgaben hinaus auch Wirtschaftsspionage in Österreich betrieben hat, um Deutschland einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. „

Profil: „Es lässt sich anhand der Datei nicht mit Gewissheit sagen, wie lange die Überwachung der österreichischen Ziele lief. Die jüngsten Selektoren auf der Liste stammen vom Oktober 2006. Es deutet aber einiges darauf hin, dass diese bis zu den Snowden-Enthüllungen 2013 aktiv waren, ehe der BND sie – angeblich – aus dem System nahm. Womöglich nicht alle.“

Im Abschlussbericht des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestages findet sich an der Praxis des BND scharfe Kritik: „Bei Angehörigen von Institutionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Kommission, des Europarates oder ähnlicher Institutionen war nicht erkennbar, dass die Überwachung deren elektronischer Telekommunikation überhaupt nicht anders zu erlangende Erkenntnisse im Rahmen des Aufgabenprofils hätten erbringen können. Gleiches galt für die Überwachung von EU-BürgerInnen oder Behörden bzw. Regierungseinrichtungen in Partnerstaaten. Teilweise war auch für den BND nicht mit letzter Sicherheit nachvollziehbar oder rekonstruierbar, warum es zu den Steuerungen über teils mehrjährige Perioden gekommen war. Besonders augenfällig wurde dies, wenn lediglich Bestandteile eines Telekommunikationsmerkmals Verwendung fanden, so dass die Anzahl gleichzeitig betroffener Telekommunikationsteilnehmer exponentiell ansteigen musste.“

Mit der Neufassung des BND-Gesetzes  wurde dann aber von CDU/CSU/SPD im Bundestag die illegale Praxis des BND nicht geahndet, sondern für die Zukunft weitgehend legalisiert.

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