Hat das BSI bei der Zertifizierung von eGk-Konnektoren für die Arztpraxen bzw. von smarten Stromzählern unterschiedliche Maßstäbe? Und wenn Ja – warum?

Datenschutzrheinmain/ Mai 15, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

  • Ist das BSI unter dem Druck der Bundesregierung, des Gesamtverbands der Krankenkassen (GVK), mächtiger Unternehmen (z. B. Bertelsmann Arvato Systems, Compugroup Medical) und Lobbyverbände (z. B. Bitkom) dazu bewegt worden, im Fall der Konnektoren von seiner Zertifizierungspraxis abzuweichen?
  • Wie kam es, dass bei der TI sofort mit der Auslieferung des zuerst zertifizierten VPN-Konnektors begonnen werden durfte?
  • Warum haben andere potentielle Konnektor-Anbieter nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, durch juristische Schritte Wettbewerbsgleichheit auf dem großen und gewinnträchtigen Markt der IT im Gesundheitswesen einzufordern und durchzusetzen?
  • Oder ist der der Markt für die TI im Gesundheitswesen schon fest aufgeteilt (Vendor-Lock-In der Praxisverwaltungssoftware), so dass eine vorzeitige Freigabe eines Herstellers den anderen Mitbewerbern wirtschaftlich nicht nennenswert schadet?

Fragen, die das BSI und die Gematik, aber auch der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beantworten muss.

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