Niederlande: Mehrheit bei Volksentscheid gegen die Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2018/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Am 01.05.2017 hätte in den Niederlanden ein neues Gesetz („Wet op de inlichtingen- en veiligheidsdiensten“) in Kraft treten sollen, mit dem die Befugnisse der niederländischen Geheimdienste in Bezug auf das Sammeln und Speichern von Daten im Internet erweitert werden. Dagegen richtete sich ein Volksbegehren. Am 21.03.2018 hat sich bei einem Volksentscheid eine relative Mehrheit gegen die Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten im Internet ausgesprochen. 49,4 %der  mehr als sechs Millionen TeilnehmerInnen an der Abstimmung  haben sich gegen das Gesetzesvorhaben der Regierung von Ministerpräsident Mark Rutte ausgesprochen, 46,5 Prozent waren für das Gesetz. Die Wahlbeteiligung lag bei 51,4 Prozent und erreichte damit das nötige Quorum, damit der Volksentscheid gültig ist. Das Votum ist für die Regierung zwar nicht bindend. Regierungschef Rutte hatte aber zuvor angekündigt, das Ergebnis „ernst zu nehmen“.  – Am Mittwoch stehen in den Niederlanden zwei Wahlen an: die Kommunalwahlen und das Referendum über das neue Gesetz „Wet op de inlichtingen- en veiligheidsdiensten“, bei dem es um Befugnisse der niederländischen Sicherheitsdienste in Bezug auf das Sammeln und Speichern von Daten geht. Die Volksabstimmung soll den Niederländern die Möglichkeit geben, den Politikern einen Ratschlag zu geben. Wie die Politiker mit diesem Ratschlag umgehen, ist ihnen jedoch selbst überlassen. Im Herbst des vergangenen Jahres stimmte sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Kammer die Mehrheit für das neue Gesetz.

Das Zentrum für Niederlande-Studien der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster informierte am Tag vor dem Volksentscheid über Hintergründe und Entwicklungen: „Im vergangenen Jahr hatte die niederländische Regierung beschlossen, das Gesetz für Sicherheitsdienste, das seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst worden war, aufgrund der vielen technischen Neuerungen anzupassen. Die Sicherheitsdienste hatten die Regierung um diese Anpassung gebeten, da sie keine gesetzlichen Möglichkeiten haben, ungezielt große Datenmengen in Form von Telefongesprächen, E-Mails etc. abzufangen. Die technischen Neuerungen haben dafür gesorgt, dass dieser Datenverkehr größtenteils nur noch über Kabel stattfindet. Die Sicherheitsdienste AIVD (Algemene Inlichtingen- en Veiligheidsdienst) und MIVD (Militaire Inlichtingen- en Veiligheidsdienst) forderten das neue Gesetz, da dadurch die Sicherheit der Niederlande und der Niederländer bei militärischen Missionen im Ausland erhöht werde. In der Ersten und der Zweiten Kammer wurde im letzten Jahr größtenteils für das neue Gesetz gestimmt. Lediglich die SP, GroenLinks, die Partij voor de Dieren und D66 haben in beiden Kammern gegen den Gesetzesentwurf gestimmt. Die Koalitionspartner (VVD, CDA und ChristenUnie) sind aufgrund des Sicherheitsaspektes starke Befürworter des Gesetzes. Fünf Studenten hatten daraufhin jedoch erfolgreich ein Referendum beantragt. Die Studenten sahen in dem neuen Gesetz eine Gefährdung der Privatsphäre. Daraufhin wurde das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Mai verschoben. Die Kritiker des Gesetzes sprechen oft von einer Fangnetz-Methode, bei der ungezielt Unmengen von Daten gesammelt würden. Sollte das Gesetz nach dem Referendum in Kraft treten, würden die Sicherheitsdienste bestimmte Kabel anzapfen. Der Datenverkehr würde dann kopiert. Allerdings muss das zuerst von einem Minister und einer neuen Aufsichtsinstanz genehmigt werden. Dieser kopierte Datenverkehr würde zuerst gefiltert werden, nicht relevante Daten, die beispielsweise durch genutzte Streamingdienste wie Spotify und Netflix anfallen, würden direkt herausgefiltert. Datenverkehr mit bestimmten Merkmalen würde kopiert und auf einem anderen Server gespeichert. Die meisten Daten, so die Sicherheitsdienste, würden schnell wieder gelöscht, als wichtig eingestufte Daten dürften bis zu drei Jahre lang gespeichert werden. Gleichzeitig würden den Sicherheitsdiensten mehr Freiheiten zum Hacken eingeräumt, denn das neue Gesetz umfasst neue Befugnisse, die das Hacken über Dritte erlauben. Hierbei würde das Smartphone oder ein Server einer unschuldigen Person gehackt und als ‚Stepping Stone‘ genutzt. Diese Regelung verunsichert vor allem viele Journalisten, da sie befürchten, ihre Quellen aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr zu 100 Prozent schützen zu können. In den USA findet die Datenspeicherung in dieser Form bereits statt. Sicherheitsdienste in Großbritannien, Deutschland, Belgien und Frankreich können ebenfalls ungezielt den Datenverkehr, der über Kabel verläuft, abfangen…“

Glückwunsch an die InitiatorInnen des Volksbegehrens und Hochachtung vor den mehr als 3 Mio. NiederländerInnen, die der Ausweitung der Schnüffelbefugnisse der Geheimdienste widersprochen haben!

Informationen zu den InitiatorInnen des Volksbegehrens, ihrer Kampagne und ihren Unterstützerinnen sind nachlesbar auf Netzpolitik.org

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