Videoüberwachung: „Es ist nicht alles, wie es scheint“
In Ihrem „40. Jahresbericht Datenschutz“ hat Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bremen, grundsätzlich zum Thema Videoüberwachung Stellung genommen. Ein Auszug:
„Die Zahl der Kameramodelle steigt. Die Gewöhnung auch: Videoüberwachung wird ständig ausgeweitet. An allen Ecken und Enden werden Kameras installiert. In jedem erdenklichen Kontext: Videoüberwachung soll gegen Vandalismus, Terroranschläge, abgefahrene Autospiegel und zu viele Menschen in engen Unterführungen helfen. Videoüberwachung soll zeigen, dass der Wolf durchs Land zieht, misst Besucherströme in Warenhäusern und erfasst ‚natürlich‘ auch noch die Kinder im Schlaf. Der Gesetzgeber reagiert und erlässt Gesetze, um die Videoüberwachung noch weiter zu ‚verbessern‘… ‚Verbessern‘ meint ‚Ausdehnen‘… Längst kann kein Mensch mehr die Bilderfluten auswerten. Das wird immer mehr in die ‚Hände‘ von Algorithmen gelegt. Nichts geschieht unbemerkt, nichts geht unter: Videoüberwachung ist der Gral, die Lösung für alles… Sichtbare Videoüberwachung durch eine Vielzahl von Kameras hat einen Gewöhnungseffekt, verdeckte weckt Misstrauen, in einigen Fällen Widerstand… Wir nehmen im Rahmen unserer Prüfungen sehr oft Einsicht in Bilddaten aus der Videoüberwachung, sehen die erfassten Bereiche und Menschen, die sich in diesen Bereichen aufhalten (müssen). Wir sehen die Bildwinkel, die Lichtverhältnisse und stellen Fragen nach dem Zweck der Videoüberwachung. Sehr oft zeigt sich, dass die Kamerabilder so gut wie gar nicht dazu taugen, die Zwecke, für die sie erhoben werden, zu erreichen. Auch in solchen Fällen, in denen eine Videoüberwachung zulässig wäre. Zu häufig war ihre Anschaffung also eine Fehlinvestition, die Zeit und Geld gekostet, nichts gebracht und auch noch einen unerwünschten Kontakt mit der Datenschutzaufsichtsbehörde beschert hat.“ (40. Datenschutzbericht, S. 63/64)
Letzteres ist vielen KamerabetreiberInnen zu wünschen.
Wie man sich erfolgreich gegen die häufig rechtswidrige Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Wehr setzen kann wird hier erläutert.
Stimmt. In einem Gerichtsverfahren am LG Frankfurt um illegale Abhebungen an einem Bankautomaten gab es von ca. 30 Abhebungen nur 2 „Videos“. Das waren mehr Standbilder in gerade noch so zu gebrauchender Qualität.
Da das Video aber nicht der einzige Beweis war, sah die Situation was die Qualität angeht nicht dramatisch aus.
Ich hätte wirklich gedacht bei jeder Abhebung würde ich aufgenommen…..
Totaler Irrtum!