Unspektakuläres Ende – flächendeckender Datenschutzverstoß bei der ABG Frankfurt Holding bleibt bestehen
Am 9. Februar hat tatsächlich eine 2. mündlicher Verhandlung stattgefunden. Inhaltliches hat sich aber nicht abgespielt. Der Widerspruch des Mieters zur Klagerücknahme des Vermieters hat nur bewirkt, dass er erneut in einer mündlichen Verhandlung erklärt werden musste. Das gewünschte Urteil – mit Begründung – konnte nicht erreicht werden.
Bereits 1 Woche später lag das Urteil schriftlich vor. Der Mieter hat vollumfänglich den Prozess gewonnen.
Nach einer weiteren Woche sind neue, nicht-funkende Zähler beim Mieter eingebaut worden und einem bereits vorhandenen Funkzähler wurde die Funkfähigkeit genommen.
Natürlich ist diese Funk-Insel keine befriedigende Lösung. Jetzt kommt es darauf an, dass weitere Mieter folgen und sich gegen diesen flächendeckenden Datenschutzverstoß vorgehen. Wöchentliche Ablesungen sind Vorratsdatenspeicherung von Mieter-Verbrauchsdaten – ohne Rechtsgrundlage ist das verboten.
Aus dem Protokoll des Amtsgerichtes Frankfurt am Main der 1. mündlichen Verhandlung vom 15.12.2017: „… Nach Meinung des Gerichtes fehlt es an der Erforderlichkeit der wöchentlichen Verbrauchserfassung. Die wöchentliche Verbrauchserfassung ist daher weder von der Heizkostenverordnung noch vom Bundesdatenschutzgesetz umfasst. …“
Dieser flächendeckende Datenschutzverstoß für hunderte Mieter der ABG Frankfurt Holding besteht ungebremst fort.
Von Jakob Wolle
Bitte den Link zum Urteil oder dieses als anonymisierte PDF-Datei hinzufügen.
Vielen Dank
Wie es auch im Großen funktioniert zeigt folgendes:
Das Mietshäuser Syndikat
berät selbstorganisierte Hausprojekte, die sich für das Syndikatsmodell interessieren,
beteiligt sich an Projekten, damit diese dem Immobilienmarkt entzogen werden,
hilft mit Know How bei der Projektfinanzierung, initiiert neue Projekte.
https://www.syndikat.org/de/
darin
https://www.syndikat.org/de/video/