Meine Meldedaten an Parteien herausgeben? Nein Danke!

Datenschutzrheinmain/ März 22, 2017/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps/ 0Kommentare

Am 24.09.2017 ist Bundestagswahl. Das Bundesmeldegesetz lässt es zu, dass alle Parteien, die zur Wahl antreten, sechs Monate vor dem Wahltermin die Daten von Wahlberechtigten (Name, Anschrift) erfragen und für ihren eigenen Wahlkampf nutzen. Wer dies nicht möchte, kann eine Übermittlungssperre einrichten. Diese kann formlos bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragt werden, wie die Stadt Frankfurt auf ihrer Homepage mitteilt: „Folgende Übermittlungssperren können formlos, ohne Angabe von Gründen beantragt werden: … Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen…“

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