Schafft das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz weitere intransparente Räume?

Schuetze/ Mai 4, 2017/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Gesundheitsdatenschutz, Informationsfreiheit / Transparenz, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Das mit der Mehrheit der großen Koalition beschlossene und umstrittene Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) schränkt in nicht unerheblichem Umfang die Kontrollrechte der Aufsichtsbehörden ein, indem es diesen gegenüber den Berufsgeheimnisträgern (§ 203 StGB – Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Psychologen etc.) keine Untersuchungsbefugnisse mehr einräumt, soweit diese zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten dieser Personen führen würde. Die mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Neufassung des BKA-Gesetzes bedroht das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten: Bundesärztekammer fordert Schutz des Berufsgeheimnisses

Datenschutzrheinmain/ Mai 3, 2017/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung/ 0Kommentare

Der Bundestag hat Ende April 2017 mit Mehrheit von CDU/CSU/SPD die Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKA-Gesetz)  und gegen den Widerstand von Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern verabschiedet. Die Novellierung des BKA-Gesetzes war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im April 2016 Teile des Gesetzes als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder forderte die Bundesregierung und Bundestag im März 2017

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