1971 hielt die Videoüberwachung Einzug in den Kindergarten
Darüber berichtet die Badische Zeitung in einem Remake am 15.06.2021
„…ein ungewöhnliches Forschungsprojekt in Freiburg:
In einem Modellkindergarten wurden neue Möglichkeiten der modernen Vorschulerziehung erprobt. Dabei kamen neuartige technische Mittel zum Einsatz… Alle Räume des Kindergartens wurden mit Videokameras überwacht. ‚So können Kindergärtnerinnen und Besucher dem Spiel der kleinen Mädchen und Jungen zuschauen, ohne von den Kindern selbst bemerkt zu werden.‘ Die technische Ausstattung wurde vom Kultusministerium finanziert… So solle nicht nur die intellektuelle Förderung, sondern auch die Bildung von Persönlichkeit und sozialer Intelligenz im Mittelpunkt stehen.“
Intellektuelle Förderung und Bildung von Persönlichkeit durch lückenlose Überwachung – eine naiv technikgläubige, zugleich aber auch dystopische Vorstellung, die glücklicherweise heute im Geltungsbereich der DSGVO nicht mehr zu realisieren wäre.
„eine naiv technikgläubige, zugleich aber auch dystopische Vorstellung, die glücklicherweise heute im Geltungsbereich der DSGVO nicht mehr zu realisieren wäre.“
…NOCH nicht. Da China vielen westlichen Staaten (siehe Trudeau in Kanada) als Beispiel der Populationskontrolle gilt, werden die dortigen Verhältnisse irgendwann auch hier normalisiert. Es stimmt übrigens nicht, dass das DSGVO in Deutschland in solchen Lokalitäten Schutz bietet. Zumindest habe ich bereits einige Kindergärten und besonders Schulen gesehen, in denen die Schulhöfe und Flure mit Kameras ausgestattet sind. Ich denke nicht, dass sich Schulleiter um Datenschutz kümmern.
https://www.youtube.com/watch?v=1ZmVLT0Q7BU
In der Pädagogik ist die Beobachtung ein wichtiger Aspekt aus der Handlungen abgeleitet werden können. Stwichwort Baby-Watchers.