15. Dezember 1983 – 15. Dezember 2013: 30 Jahre Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts – 30 Jahre Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Datenschutzrheinmain/ Dezember 9, 2013/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Veranstaltungen / Termine, Vorratsdatenspeicherung/ 0 comments

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 war und ist ein Meilenstein der Demokratie und des Datenschutzes. Abgeleitet aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde etabliert.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main lädt aus Anlass des 30 Jahrestags des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts ein zu einer Geburtstagsfeier in Form einer Informationsveranstaltung mit Prof. Dr. Peter Wedde (Jurist mit den Schwerpunkten Datenschutzrecht und Arbeitsrecht) am Dienstag, 17. Dezember 2013 um 20.00 Uhr im Bürgerhaus Dornbusch (Clubraum 3, 1. Obergeschoss), Frankfurt, Eschersheimer Landstr. 248 (Nähe Haltestelle Dornbusch der U-Bahn-Linien 1, 2, 3 und 8)

Die entscheidende Botschaft aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

 „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung vor staatlichen Übergriffen prägte nach dem Urteil vom 13. Dezember 1983 auch weitere Urteile des Bundesverfassungsgerichts; so z. B.:

  • 5. Juli 1995: Urteil zur Rasterfahndung
  • 14. Juli 1999: Urteil zur Telekommunikationsüberwachung
  • 14. Dezember 2000: Urteil zum genetischen Fingerabdruck
  • 24. Januar 2001: Urteil zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal
  • 27. Februar 2008: Urteil zur Online-Durchsuchung
  • 2. März 2010: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
  • 24. Januar 2012: Urteil zur Bestandsdatenauskunft
  • 17. Juli 2013: Urteil zum Datenschutz im privaten Versicherungsrecht

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