Österreichischer Verfassungsgerichtshof: Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar
Die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich wurden am 27.06.2014 durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Bei der mündlichen Verkündung des Urteils wurde mitgeteilt, dass die anlasslose und flächendeckende Speicherung der Verbindungsdaten aller öffentlichen Kommunikationsdienste nicht mit den österreichischen Grundrechten vereinbar sei.
Dem Urteil voraus gegangen war eine Aktion des österreichischen Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Er hatte vor zwei Jahren gemeinsam mit anderen Gruppen mehr als 11.000 Menschen zur gemeinsamen Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung organisiert und zeigt sich nun höchst erfreut über die der österreichischen Verfassungsrichter.
Einreichung der Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof am 15.06.2012
(Quelle: http://www.verfassungsklage.at/)
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gratuliert den österreichischen Freunden zu Ihrem Erfolg. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mit diesem Urteil dem Konzept einer anlasslosen und unifferenzierten präventiven Massenüberwachung eine weitere Absage erteilt, nachdem bereits im April 2014 der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die zugrunde liegende EU-Richtlinie als mit den EU-Grundrechten unvereinbar aufgehoben hat.
Immer noch sind eine Vielzahl deutscher Innen- und Justizpolitiker in Bund und Ländern (vor allem aus den Reihen von CSU/CDU/SPD) auf dem Trip, einen Weg zu finden, wie ihr Lieblingsspielzeug einer anlasslosen und unifferenzierten präventiven Massenüberwachung – nichts anderes ist die Vorratsdatenspeicherung – trotz des Urteils des Bundesverfassungsgericht von 2010, der Entscheidung des EuGH und der österreichischen Verfassungsrichter „gerettet“ werden kann. Sie sind gut beraten, diesen Irrweg endlich zu verlassen.
Weitere Infos zur Entwicklung in Österreich unter http://akvorrat.at und https://verfassungsklage.at.