Zum (tot-)Lachen, wenns nicht so ernst wäre: Jens Spahn in seiner neuen Glanzrolle als Datenschutzbeauftragter

Gesunde_daten/ September 18, 2019/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Vier Beispiele:

1.

Datenschutz ist was für Gesunde lautet Spahns Devise, die er – bevor er Gesundheitsminister wurde – 2016 in einem Buch vertreten hatte. Kranken Menschen wollte er damit einreden, sie würden von der Digitalisierung nur profitieren, wenn sie den Schutz eigener Gesundheits- und Behandlungsdaten vernachlässigen.

Quelle: DAZ.online

2.

Am 17.04.2018 sprach Spahn als gerade frisch ernannter Bundesgesundheitsminister auf der conhIT (Connecting Healthcare IT in Berlin). Die Presseabteilung seines Ministeriums fasste seine Rede auf Twitter in zwei Sätzen zusammen: Digitale Gesundheit braucht Freiraum, um sich entwickeln zu können. Übertriebene Datenschutzvorstellungen behindern diese Entwicklungen.”

Quelle: @BMG_Bund 17.04.2018

3.

Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert– meldet die Süddeutsche Zeitung am 21.05.2019: „Die elektronische Patientenakte, die von Januar 2021 an für jeden Patienten in Deutschland zur Verfügung stehen soll, wird zunächst eine entscheidende technische Einschränkung haben. Anders als geplant wird es für Patienten am Anfang nicht möglich sein auszuwählen, welche ihrer persönlichen Informationen ein Arzt, Apotheker oder Therapeut einsehen darf und welche nicht. So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert. Oder ein Apotheker erfährt automatisch auch von der Psychotherapie seines Kunden…“

4.

Bei den im ersten Halbjahr 2019 bekannt gewordenen Problemen bei der Installation der Konnektoren in den Praxen von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen hat Spahn gemeinsam mit der von ihm kontrollierten Gematik abgewiegelt und sich tot gestellt. Derzeit gibt es keinen datenschutzrechtlich Verantwortlichen für die Telematik-Infrastruktur der Elektronischen Gesundheitskarte – so wie es die Europ. Datenschutzgrundverordnung fordert. Darauf hat vor wenigen Tagen auch die Datenschutzkonferenz (DSK) hingewiesen und gefordert, „dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.“ Dies ist einer Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 13.09.2019 zu entnehmen

 

 

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