Zettel gegen Corona – Schildbürgerstreiche in Restaurants und Cafés

Schuetze/ Juli 13, 2020/ alle Beiträge, Datenschutz in Zeiten von Corona, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Seitdem nach dem Corona-Ausbruch die Restaurants (Friseure, Schönheitsstudios, etc.) wieder geöffnet haben, fordert das Gesundheitsamt auf, in schriftlicher Dokumentation festzuhalten, wer wann wo gesessen hat. Dies soll im Fall einer bekannt werdenden Infektion die Nachvollziehbarkeit von Infektionswegen offen legen. So weit, so gut.

Die Cafés und Restaurant gehen damit sehr unterschiedlich um.
In einem Fall hat eine Bäckerei mit anhängendem Café-Betrieb den Kassenbon (für Brötchen und den Cappuccino) umgedreht und fordert seine Kund*innen auf, auf der Rückseite Name und Verbindungsdaten zu hinterlassen. Gleichzeitig stellt sie eine Klarsichthülle zur Verfügung, in die man diese Bons anschließend hineingeben soll. In dieser Hülle waren bereits ca. 40 so beschriftete Bons mit der Wirkung, dass diese personenbezogenen Daten vorübergehend aus dem Herrschaftsbereich des Cafés in den des Kunden übergehen. Als Kunde hätte man genüsslich zahlreiche Namen, Adressen und weitere Verbindungsdaten studieren, oder gar mir dem Smartphone abfotografieren können.

Eine weitere Variante – sehr umweltfreundlich – ist die „Listenversion“. Vorgedruckte Listen werden ausgehändigt, damit man sich in eine der 5 bis 10 zur Verfügung stehenden Zeilen pro Seite eintragen kann. Leider ist es auch hier möglich, dass die Nummer 2 bis 10 auf der Liste alle vorherigen Namen und Verbindungsdaten studieren oder gar abfotografieren kann.

Übrigens auch dann, wenn die Liste schamvoll gefaltet wird, so dass zunächst nur 1 leere Zeile für die Eintragung zu sehen ist. Das Bedien-Personal ist gehetzt genug, um diese Listen ebenfalls dem Kunden unbeobachtet zu überlassen, so dass dem Studium oder dem Kopieren der weggefalteten Zeilen nichts ernsthaft im Wege steht.

Auch bei den 1-Zettel Versionen sind die Gastronomen höchst phantasievoll.
In einem Fall wird dem Kunden ein größeres „Post-it“ Zettelchen auf den Tisch geklebt mit der Bitte an den Kunden, seine Daten zu hinterlassen. Da diesmal der Zettel völlig leer und unstrukturiert ist, scheint es, als ob dem Kunden freigestellt ist, welche Daten er hinterlassen soll.
Wenn dann noch, wie in einem Fall, vergessen wird eine Schreibhilfe bereit zu stellen, ist das eine Einladung den Zettel völlig unausgefüllt zu hinterlassen.

Manche Betreiber haben sich die Mühe gemacht, ein Formular mit Feldern für Name, Adresse, Telefonnummer und zahlreiche weitere Informationen vorzustrukturieren.
Hier mangelt es durchgehend dann an allen Informationen nach Art 13 DS GVO, insbesondere, dass es für die Nachverfolgbarkeit nur erforderlich ist, 1es der möglichen Verbindungs­daten aufzuschreiben.

Wenn die staatlichen Gesundheitsämter ernsthaft eine qualifizierte und daten­schutzkonforme Zuarbeit von einfachen Bediensteten in Restaurants und Cafés erwarten, ist das ein echter Schildbürgerstreich. 

von Roland Schäfer

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