Zensus 2021 – massive Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (BT-Drs. 19/8693) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses am 06.05.2019 auf massive Kritik gestoßen.
Der Zensus 2021 soll eine Bevölkerungszählung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis und Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen beinhalten. Wie der Zensus 2011 ist auch der Zensus 2021 laut Vorlage als registergestützte Erhebung konzipiert.
- Die Sachverständige Kirsten Bock bemängelte, einige der Erhebungsmerkmale seien nicht erforderlich und verstießen gegen den Grundsatz der Datenminimierung. Aus Sicht Bocks stehen ferner Fragestellungen nach der Religionsmitgliedschaft oder auch nach „früheren Vornamen, Geschlecht und Geburtstag“ nicht im Zusammenhang mit staatlicher Aufgabenwahrnehmung. Diese Erhebungsmerkmale gingen auch über die EU-Vorgaben hinaus.
- Peter Büttgen als Vertreter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verwies auf im Gesetzentwurf befindliche Grauzonen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Erhebung. Nach Auffassung des BfDI gibt es keinen Grund, Religionszugehörigkeit als Standarderhebungsmerkmal in den Zensus zu integrieren,
- Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz kritisierte, beim Testlauf zum Zensus sei der Klardatenbestand genutzt worden, was ein unnötiges Risiko hinsichtlich des Datenschutzes darstelle.
- Der geplante Aufbau eines zentralen Registers ist nach Ansicht von Torsten Frenzel von der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern nicht nötig. Die Bundesländer hätten schon jetzt zentrale Melderegister, deren bundesweite Vernetzung sichergestellt sei. Der Aufbau eines zentralen Registers, so Frenzel, würde zusätzliche Kosten verursachen und „weder die Qualität der Daten verbessern, noch den zeitlichen Kontext der Umsetzung beschleunigen“.
Quelle: Textarchiv des Bundestags