„Wie steht es mit dem Schutz personenbezogener Daten von Fahrgästen?“ – Fragen an den Rhein-Main-Verkehrsverbund zu seinem Pilotprojekt „Zahlen, was man fährt!“

Datenschutzrheinmain/ Dezember 4, 2015/ alle Beiträge, Regionales, RMV - anonym fahren und zahlen im öffentlichen Nahverkehr, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

rmv - online-tarifsystemQuelle: Homepage des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Anfang Dezember 2015 hat der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unter dem Titel „Zahlen, was man fährt!“ einen für Frühjahr 2016 terminierten Pilotversuch für ein neues Tarifangebot mit dem Namen RMVsmart angekündigt. 20.000 TesterIinnen sollen dann ein Fahrpreissystem nutzen, bei dem für jede einzelne Verbindung ein individueller Preis – je nach Strecke und genutztem Verkehrsmittel – erhoben wird.

In der Präsentation des RMV, aber auch in der öffentlichen Berichterstattung und in den bisher bekannten Reaktionen aus Politik und Verbänden wird dabei ein Thema nahezu vollständig ausgeblendet: Der Schutz personenbezogener Daten der Fahrgäste, die am Modellversuch teilnehmen.

Ein Konzept individuellen Fahrpreisgestaltung kann nur funktionieren wenn Nutzerdaten (Name, Vorname, ggf. Adressdaten, Kontoverbindung; aber auch und vor allem die Daten aller Fahrten mit dem RMV wie Datum, Uhrzeit, zurückgelegte Strecken) erfasst und ausgewertet werden. Mit den erhobenen Daten könnten unschwer Bewegungsprofile aller am Pilotversuch beteiligten Fahrgäste erstellt werden.

Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war das Anlass, Fragen an den RMV zu stellen, z. B.:

  • Welche Daten sollen von den Teilnehmer/innen des Modellversuchs erhoben, gespeichert und ausgewertet werden?
  • Welchem Zweck bzw. welchen Zwecken sollen die erhobenen / gespeicherten Daten dienen?
  • Mit welchen Fristen sollen welche Daten wieder gelöscht werden?
  • Wie wird damit umgegangen wenn ein am Pilotprojekt Teilnehmender seine Einwilligung zur Teilnahme am Pilotprojekt zurückzieht?
  • Wer führt das Pilotprojekt durch, der RMV in eigener Hand oder ein Dienstleister?
  • Wenn der RMV sich für einen Dienstleister entschieden hat, wer ist der Dienstleister?

Das Schreiben an den RMV ist hier im Wortlaut nachlesbar.

 

Update 06.12.2015

Eine Meldung aus der Gießener Allgemeinen vom 04.12.2015.

 

Update 22.12.2015

Der Pressesprecher des RMV ist mit Schreiben vom 21.12.2015 auf einen Teil der von Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gestellten Fragen eingegangen. Der Brief ist in anonymisierter Form hier nachlesbar.

Das am Ende des Schreibens angebotene Gespräch wurde von den Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main angenommen. Das Gespräch ist noch nicht terminiert.

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