Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Rundfunkbeiträge in Rheinland-Pfalz

Datenschutzrheinmain/ September 12, 2013/ alle Beiträge, ARD-ZDF-Beitragsservice (früher: GEZ), Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Beschwerdeführerin, eine Straßenbau-Firma mit mehreren Niederlassungen innnerhalb und außerhalb von Rheinland-Pfalz, sieht sich durch

  • die Ausgestaltung der  Beitragspflicht,
  • die ihr auferlegten Anzeige-, Auskunfts- und Nachweispflichten,
  • die vorgesehene Datenverarbeitung (Datenerhebungsrechte der Landesrundfunkanstalten sowie einmaliger Datenabgleich mit den Meldebehörden) und
  • die angeordnete Fortgeltung von Lastschriften und Einzugsermächtigungen

in ihrer durch die Landesverfassung gewährleisteten Eigentums-, Gewerbe-, Informations- und allgemeinen Handlungsfreiheit sowie in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Die Verfassungsbeschwerde ging im Dezember 2012 beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ein (Aktenzeichen: VGH B 35/12). Das Gericht hat angekündigt, über die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Jahr zu entscheiden.Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 01.02.2013:

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=64e3f6d5-4c29-c319-ffbf-e877fe9e30b1&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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