Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse zur eGk: „Sorgen bereiten mir eher ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten.“
So jedenfalls meldet es FOCUS ONLINE am 11.01.2015. Quelle: http://www.focus.de/regional/erfurt/datenschutz-gesundheitskarte-bereitet-datenschuetzer-kopfzerbrechen_id_4395998.html
Diese Sorgen machen sich auch die Hunderttausende von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen. Und genau dies ist der tiefere Grund, warum sie noch immer die Abgabe eines Fotos verweigern. Aus vielen Berichten, die per Kommentar auf dieser Homepage oder per Mail bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main eingehen wird deutlich, welche Entbehrungen und Probleme viele Versicherte dafür Kauf nehmen. Gegenüber vielen Krankenkasse und deren Angestellten gleicht die Auseinandersetzung um die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung dem Kampf mit einem feuerspeienden Drachen. Und wenn sie dann doch im Besitz einer Ersatzbescheinigung sind stoßen sie in Arztpraxen häufig auf Unverständnis, Ablehnung und Verweigerung ärztlicher Leistungen.
Herrn Hasse gebührt das Verdienst, den Kern der Probleme rund um die elektronische Gesundheitskarte deutlich angesprochen zu haben. Leider hat er sich in seiner Pressemitteilung vom 05.01.2015 so nicht ausgedrückt (siehe http://www.tlfdi.de/imperia/md/content/datenschutz/veroeffentlichungen/pmtlfdi/150105_pm-e-gesundheitskarte.pdf). Er gibt dort lediglich seine Bewertung der gegenwärtigen Rechtslage bekannt.
Was soll man dazu noch sagen – man wird nur an das Mittelalter und die wahren Gesänge der Minnesänger erinnert: „wes Brot ich ess, des Lied ich sing…“ oder schon moderner „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus !!!“…der Datenschutz heute, ob im Bund oder im Land hat doch nur noch Jobs mit hohen Dotierungen besetzt aber leistet für den einzelnen Bürger so gut wie garnichts mehr (!!!)…
Mit dem ersparten Geld für nutzlose Beamte könnte man 1000 und mehr gute und soziale Dinge fördern !!!
Mal wieder typisch, dass in solchen Pressemitteilungen nicht tiefer – trotz besseren Wissens – auf die Gesamtproblematik und dazu noch von einem Datenschutzbeauftragten verzerrend (absichtlich?) eingegangen wird.
So erwähnt er gleichfalls nicht die Möglichkeit der Ersatzbescheinigung als Anspruchsberechtigung, sondern stellt wahrheitswidrig die eGK als ausschließlichen Behandlungsnachweis dar.
Kennt oder will er nicht die Anfrage von (MdB) Frau Katrin Vogler und die betreffende Antwort der Parlamentaruschen Staatssekretärin Fraz Annette Widmann – Mauz dazu kennen?
Weiss er darüber hinaus nicht, dass die geplante Online – Abfrage – das sogenannte VSDM (Versichetntenstammdatenmanagement) – im §291a SGB V gar nicht vorgesehen ist und somit dem VSDM die gesetzliche Grundlage fehlt.
Alles nach der Devise: Mein Name ist Has (s)e, ich weiss von nichts?
Da sei an dieser Stelle die berechtigte Frage erlaubt, vor welchen Lobbyisten – Karren sich Herr Dr. Hasse hat ganz offensichtlich spannen lassen …
Leute, Leute, Kirche in Dorf lassen !!!!!!!!
Auf STOPPT DI E-CARD habe ich zu dem Thema gerade gelesen : „Hasse sagte, trotz dieser juristischen Entscheidung hätten die deutschen Datenschutzbeauftragten mit Blick auf die Zukunft der Karte „Bauchschmerzen“. Sei die Karte in ihrer aktuellen Ausbaustufe kaum mehr als so etwas wie ein Schlüssel, mit dessen Hilfe Daten von einem Server abgerufen werden könnten, wäre es technisch in Zukunft durchaus denkbar, auf der Karte komplette Patientenakten zu hinterlegen. „Aber muss und darf der Zahnarzt wissen, dass sein Patient beim Psychotherapeuten ist und was der für eine Diagnose stellt?“ Um zu gewährleisten, dass Ärzte bei zukünftigen Ausbaustufen der elektronischen Gesundheitskarte nur auf solche Daten Zugriff haben, die sie wirklich brauchen, seien einerseits strenge Regeln nötig, bemerkte Hasse. Andererseits müsse dafür gesorgt werden, dass die Rechenzentren, in denen diese Daten gespeichert würden, wirklich umfassend von unbefugtem Zugriff geschützt sind. Derzeit verfügten viele Unternehmen, die mit solchen Daten umgingen, gar nicht über die technischen Voraussetzungen. „Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt, die Sie über Menschen überhaupt sammeln können“, betonte Hasse.“
Auch ich finde es bedauerlich, dass Herr Haase in seiner eigenen Presseinfo nix dazu sagt. Aber das was er gegenüber dem Ärzteblatt sagt, ist doch gut und richtig.
Wir kämpfen gegen scheinbar übermächtige Gegner aus Politik und Wirtschaft und Krankenkassen. Da sollten wir Leute, die dem gesamten EGK-GEMATIK-KOMPLEX mit kritischem Blick gegenüber stehen, als Verbündete ansehen, auch wenn sie nicht immer das tun oder sagen, was wir gerne hätten.
Zum Thema Datenschutz:
Unter ärztlicher Schweigepflicht wird die Verpflichtung eines Arztes verstanden, Stillschweigen über alle Umstände zu bewahren, die ihm in Ausübung seines Berufes über seine Patienten anvertraut oder bekannt sind.
Der Arzt ist vor dem Hintergrund seines Standesrechtes dazu verpflichtet. Des weiteren drohen Ärzten bei Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht strafrechtliche Konsequenzen (§ 203 SGB). Die Schweigepflicht ist zwingend notwendig, um einen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aufrecht zu erhalten. Der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und auch Krankheitsgeschichten des Patienten. Dies wird als so genanntes Patientengeheimnis bezeichnet. Auch das medizinische Hilfspersonal im Umfeld eines Arztes ist an dieses Patientengeheimnis gebunden. Die ärztliche Schweigepflicht geht soweit, dass sie selbst über den Tod des Patienten hinaus besteht und selbst gegenüber Verwandten und behördlichen Institutionen wie beispielsweise Gerichten aufrechterhalten werden muss.
Meines Erachtens ist diese Schweigepflicht zwischen dem Arzt und mir durch die Einführung der eGK nicht mehr gewährleistet. Sobald die Chipkarte für die Speicherung von medizinischen Daten freigeschaltet wird, hat man einen Grund, dagegen klagen.
Gruß Mona
Hallo Aaronswartz,
für diese Aufklärungsinformation sollte Ihnen der Dank ALLER Bürger gebühren – nicht nur derjenigen die die eGK konsequent ablehnen. Bin bei der DAK versichert und habe mir eben den Versicherungsschutz für meine 16-jährige Tochter in Papierform mailen lassen. Natürlich erfolgte im Vorfeld ein informatives aber
sehr freundliches Gespräch über die „Vorteile“ der eGK. Der nette Mitarbeiter merkte aber sehr schnell, dass er bei mir mit der Überzeugungsarbeit an Grenzen stößt, und hat der Versicherungsbestätigung in Papierform stattgegeben – allerdings mit dem Hinweis, dass ich bei jedem Arztbesuch eine neue Bestätigung anfordern muss. Nun, dann tue ich das eben.
Bitte, nicht aufgeben – einfach Widerstand leisten! Nicht WIR sind für die Politik da – die POLITIKER haben für ihre Bürger da zu sein und demzufolge nicht einfach aus nicht ausgereiften „Gier-Ideen“ den Bürgern gegen seinen Willen das Recht auf Privatsphäre abzusprechen!