Telefónica will Bewegungsdaten von Kunden verkaufen – so funktioniert der Widerspruch

Schuetze/ September 23, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, praktische Tipps, Presse / Termine / praktische Tipps, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare

In zahlreichen Presseartikeln konnte in den letzten Tagen gelesen werden dass Telefónica Deutschland (der Inhaber der Marken E-Plus und O2) eine zusätzliche Geldquelle aufgetan hat: den Verkauf von Bewegungsdaten seiner Kunden. Als würde das Damoklesschwert der Vorratsdatenspeicherung, die wider besseren Wissens und gegen eine Entscheidung des EuGH wiedereingeführt werden soll, nicht schon schlimm genug, sollen nun komplette Bewegungsprofile erstellt und diese – angeblich anonymisiert – weiterverkauft werden.

Nachzulesen unter anderem bei die Zeit, heise Online und WinFuture.

Um einem neuen Angriff der Datensammelwütigen zu entgehen musste Telefónica zähneknirschend eine Opt-Out-Funktion (Widerspruchsmöglichkeit) einräumen. Unter dieser URL kann die eigene Handynummer im internationalen Format (z. B. +491715678901) eingegeben werden. Nach Erhalt einer SMS mit einer PIN wird eine Information angezeigt dass die eigenen Daten derzeit erfasst werden, wobei am Ende der Erklärung ein Button zu finden ist um dieses Verfahren binnen 24 Stunden zu deaktivieren.

2 Kommentare

  1. Wieso ist Opt-Out in so einem Fall überhaupt erlaubt? Muss der einfache Konsument heutzutage einen Großteil der Firmen, mit denen er Verträge hat, überwachen, damit diese ihn nicht überwachen? Wieviele Kunden werden von dieser Aktion niemals etwas erfahren und wievielen Wissenden ist die Tragweite davon unbekannt? Auch gut, dass alle Kunden von z.B. congstar, blau.de, Fonic, AldiTalk (durch E-Plus Fusion mit Telefonica), etc davon betroffen sind und vielleicht nicht einmal wissen, dass sie etwas mit Telefonica zu tun haben. Ist es dem Verbraucher wirklich zuzumuten diese Firemenkonstrukte aus Fusionen, Partnergeschäfte, Tochterfirmen etc zu durchschauen?

    Mal davon abgesehen, wie anonym das dreistufige Verfahren wirklich sein kann, denn irgendwo werden diese Daten nunmal abgespeichert sein. Wenn auch getrennt und im „transformiertem“ Zustand. Aber auch das lässt sich mit entsprechender Rechenleistung wieder korrigieren. Und welche Personen an ca. 300 Nächten des Jahres in der Musterstraße 11 in Musterhausen das Handy liegen läßt ist so leicht herausfinden. Gut, Hochhaussiedlungen sind dann vielleicht wirklich noch eine Spur anonym.

    Wenn der TÜV Saarland wirklich denkt, sowas wäre in heutigen Zeiten noch anonym, ist seine Zertifizierung nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde.

  2. Vielen Dank für den hilfreichen, inhaltlich einfach unglaublichen Hinweis ….

    Habe postwendend alle betreffenden O2-Karten dementsprechend deaktiviert!

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