Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg verhängt erstes Bußgeld gegen Polizeibeamten: Mitarbeiter*innen öffentlicher Stellen genießen keine „Immunität“ bei illegaler Datenverarbeitung zu privaten Zwecken

Datenschutzrheinmain/ Juni 18, 2019/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0 comments

Wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten zu privaten Zwecken hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg mit Bescheid vom 09.05.2019 gegen einen Polizeibeamten eine Geldbuße in Höhe von 1.400 € verhängt. Dies ist das erste Bußgeld gegen einen Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).

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