Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg verhängt erstes Bußgeld gegen Polizeibeamten: Mitarbeiter*innen öffentlicher Stellen genießen keine „Immunität“ bei illegaler Datenverarbeitung zu privaten Zwecken
Wegen rechtswidriger Verarbeitung dienstlich erlangter personenbezogener Daten zu privaten Zwecken hat die Bußgeldstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg mit Bescheid vom 09.05.2019 gegen einen Polizeibeamten eine Geldbuße in Höhe von 1.400 € verhängt. Dies ist das erste Bußgeld gegen einen Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).