Videoüberwachung von Nachbargrundstücken geht gar nicht – stellt das Amtsgericht München fest

Datenschutzrheinmain/ Februar 21, 2024/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.02.2023 (Aktenzeichen: 171 C 11188/22) wurde einer Grundstückbesitzerin das Aufstellen einer Wildkamera untersagt, die auch auf ein benachbartes Grundstück gerichtet war. Der Sachverhalt: Eine Grundstückseigentümerin stellte auf ihrer Terrasse eine Wildüberwachungskamera auf. Diese war von der Terrasse des Nachbargrundstücks aus optisch wahrnehmbar. Sie war so ausgerichtet, dass eine Abdeckung des Nachbargrundstücks möglich erschien. Da

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Videoüberwachung im Wald: Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt Meldepflicht von Wildkameras

Datenschutzrheinmain/ Mai 29, 2016/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 18. Mai 2016 hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes bestätigt, dass der Betrieb von Wildbeobachtungskameras grundsätzlich meldepflichtig ist und damit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland vor der Inbetriebnahme angezeigt werden muss. Gegenstand des Verfahrens waren die Anträge von drei saarländischen Jägern, die festgestellt wissen wollten, dass insbesondere im Bereich von Kirrungen eine entsprechende Meldepflicht nicht bestehe. Das Verwaltungsgericht schloss

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