Bundestagswahl am 26. September: Wahlprüfstein „Informationelle Selbstbestimmung“
Informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht aller in Deutschland lebenden Menschen, so das Bundesverfassungsgericht in seiner als Volkszählungsurteil bezeichneten Entscheidung vom 15.12.1983 (Aktenzeichen: 1 BvR 209/83). Das Bundesverfassungsgericht stellte in dieser Entscheidung fest: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher