Hamburger Datenschützer zur G20-Fahndung: Keine Rechtsgrundlage für Fahndung der Polizei mittels biometrischer Gesichtserkennung
Prof. Dr. Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in einer Pressemitteilung vom 31.08.2018 mitgeteilt, dass er „nach umfassender Prüfung den Einsatz eines Verfahrens der automatisierten Gesichtserkennung durch die Polizei Hamburg“ dieses Verfahren als „datenschutzwidrig“ beanstandet. Der Beanstandung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich des G20-Gipfels hatte die Polizei Hamburg Bild- und Videomaterial von insgesamt 100 Terabyte zur