Bundesgerichtshof entscheidet gegen BILD: Veröffentlichung von Bildern, die eine nicht prominente Person identifizierbar zeigen, sind ohne deren Zustimmung nicht zulässig

Datenschutzrheinmain/ Juni 16, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Vorgeschichte: Die Print-Ausgabe der BILD berichtete im Mai 2012 über einen Raubüberfall auf einen Profifußballer in El Arenal, Mallorca („Am Ballermann“). Darin hieß es u.a.: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir … – Star A. (25) in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat.“ Diesem Artikel war ein Foto beigefügt, das im Vordergrund A. am Strand

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