Bundesgerichtshof: Private Anschrift eines Beschäftigten darf vom Unternehmen nicht an Dritte weiter gegeben werden

Datenschutzrheinmain/ Februar 27, 2015/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Mit Urteil vom 20.01. 2015 (Aktenzeichen: VI ZR 137/14)  hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage eines Bürgers abgewiesen, der von einer Klinik verlangt hatte, ihm im Zuge einer Schadensersatzklage die Privatadresse eines behandelnden Arztes zur Verfügung zu stellen. Der u.a. für die Fragen des Persönlichkeitsschutzes und der Arzthaftung zuständige VI. Zivilsenat des BGH hat die Klage abgewiesen. Der Kern der

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