Mietrecht: Heimliche Videoüberwachung im Treppenhaus und von Wohnungseingangstüren ist unzulässig

WS/ Juni 27, 2024/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht/ 0Kommentare

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.03.2024 (Aktenzeichen: VI ZR 1370/20) festgestellt. Anlass des Rechtsstreits war der Verdacht einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft, dass eine Mieterin unerlaubt die Untervermietung von zwei von ihr angemieteten Wohnungen betreibe. Um für diesen Verdacht Beweise zu sichern beauftragte die Wohnungsbaugesellschaft eine Detektei. Diese überwachte für insgesamt vier Wochen vom Treppenhaus aus den Eingangsbereich der

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