Landesarbeitsgericht Nürnberg: Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann nur Ultima Ratio zur Aufklärung von Diebstählen sein
Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie darf daher nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Das ist einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg vom 08.12.2020 (Aktenzeichen: 7 Sa 226/20) zu entnehmen. Was war Gegenstand des Rechtsstreits? Ein Beschäftigte in einem Lebens- und Genussmittel-Lager wurde vom Unternehmen beschuldigt, in einem Bereich, in dem er