Verwaltungsgericht Stuttgart: Verdachtsunabhängige Personenkontrollen der Polizei in Zügen sind rechtswidrig
Was war vorgefallen? Ein Deutscher mit dunkler Hautfarbe wurde im November 2013 von Beamten der Bundespolizei in einem ICE im grenznahen Bereich zu Frankreich auf seine Identität überprüft. Da im gesamten Abteil nur er den kontrollierenden Beamten seine Personalien (Name, Wohnort, Staatsbürgerschaft etc.) nachweisen musste, hielt er die durchgeführte Personalienfeststellung für rechtswidrig. Was war Gegenstand des Rechtsstreits? Der Betroffene erklärte