Schweiz: Bundesgericht sieht Beschwerde gegen Massenüberwachung als berechtigt an

Datenschutzrheinmain/ Dezember 29, 2020/ alle Beiträge, Internationales, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Alle Personen in der Schweiz werden durch den Geheimdienst mit der <Kabelaufklärung> (dem Schweizer Begriff für Telekommunikationsüberwachung – TKÜ) ohne Anlass und Verdacht überwacht. Das Schweizerische Bundesgericht (in seiner Rechtsstellung dem Bundesverfassungsgericht vergleichbar) hat eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft der Schweiz gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gutgeheissen. Nun muss das Bundes­verwaltungsgericht prüfen, ob das «System» der Funk- und Kabelaufklärung

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