Erfolg für Persönlichkeitsschutz: Die Deutsche Bahn darf beim Fahrscheinkauf nicht mehr E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen

Datenschutzrheinmain/ Juli 12, 2025/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Grundrecht auf analoges Leben, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Deutsche Bahn Fernverkehr AG darf beim Kauf von Sparpreis-Tickets nicht mehr verpflichtend E-Mail-Adresse oder Handynummer verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 10.07.2025 (Aktenzeichen: 6 UKl 14/24) entschieden. Die bisherige Praxis war rechtswidrig, da sie gegen die DSGVO verstößt. Die Daten sind für den Kauf nicht erforderlich und eine freiwillige Einwilligung lag nicht vor, stellte das Gericht

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