Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Polizei darf keine Fotos von Demonstrationsteilnehmer*innen auf Facebook und Twitter veröffentlichen

Datenschutzrheinmain/ Oktober 24, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Polizei darf Demonstranten nicht fotografieren, um mit den Bildern zum Beispiel in den Sozialen Medien über die eigene Arbeit zu informieren. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 23.10.2018 festgestellt. Die Essener Polizei hatte im Mai 2018 bei einer Demonstration von ihrem Social-Media-Team Fotos der Demonstrant*innen machen lassen und diese über ihre Accounts bei Facebook und Twitter veröffentlicht. Zwei Teilnehmer

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