Bundesarbeitsgericht (BAG): Arbeitgeber kann ArbeitnehmerInnen zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte verpflichten

Datenschutzrheinmain/ September 29, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte sei ArbeitnehmerInnen zumutbar, so das BAG, wenn dies für die Erbringung der Arbeitsleistung erforderlich sei. Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betreffe nur den äußeren Bereich der Privatsphäre. So das BAG in einem Urteil vom 25.09.2013 (AZ: 10 AZR 270/12).