Das Projekt eGk: „Ein gigantisches Umverteilungsprojekt von der Gesundheitsbranche in die IT-Industrie“

Datenschutzrheinmain/ Februar 10, 2016/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 0Kommentare

Diese Schlussfolgerung von Jan Kuhlmann, Rechtsanwalt in Berlin und seit vielen Jahren engagierter Gegner der elektronischen Gesundheitskarte (eGk), ist der letzte Satz eines Beitrags in der Zeitung Junge Welt vom 09.02.2016. Die Journalistin, die den Beitrag geschrieben hat vertritt eine eindeutig kritische Position gegenüber der eGk, dem E-Health-Gesetz von Gesundheitsminister Gröhe (CDU), der Gematik und den Konzernen, die am Projekt

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Auch 2016 ohne elektronische Gesundheitskarte ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen: Geht das? Wenn Ja, wie? Ein Angebot zum Erfahrungsaustausch

Datenschutzrheinmain/ Januar 17, 2016/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 101Kommentare

Zum 01.01.2016 trat das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedete sogenannte E-Health-Gesetz in Kraft. Es hatte mehrere weitreichende Veränderungen im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) zur Folge. Eine dieser Folgen hat unmittelbare praktische Auswirkungen auf die nach wie vor nicht unerhebliche Zahl von Versicherten, die einerseits die elektronische Gesundheitskarte ablehnen, andererseits aber ärztlicher Behandlung bedürfen. Die Krankenkassen werden aufgefordert, die Praxis

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Krankenversicherungsschutz, Krankenversichertenkarte und eGk: Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Desinformations- und Verunsicherungskampagne des GKV-Spitzenverbands und der Krankenkassen

Datenschutzrheinmain/ Januar 10, 2014/ alle Beiträge, elektronische Patientenakte / Telematik-Infrastruktur / Gematik/ 5Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat mit Schreiben vom 10.01.2014 das Bundesversicherungsamt, zu dessen Aufgaben die Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen gehört, darum gebeten, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und den GKV-Spitzenverband sowie die einzelnen Krankenkassen dazu anzuhalten, ihren gesetzlichen Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen gem. §§ 13 – 15 SGB I nachzukommen; die Versicherten, die über eine über den

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