Schwenninger Krankenkasse fordert: Weitergabe der Daten aus persönlichen Gesundheits-Apps an Ärzte und Versicherer gesetzlich regeln
Nur weil lt. einer von ihr in Auftrag gegebenen Umfrage „die Hälfte der Deutschen zwischen 14 und 34 Jahren… das Sammeln persönlicher Körper- und Fitnessdaten über Apps, Smartwatches oder Aktivitätstracker gut“ findet, fordert die Schwenninger Krankenkasse, dass durch entsprechende Regelungen im E-Health-Gesetz auch diese Daten in die Telematik-Datenbanken Eingang finden. In einer Presserklärung vom 20.01.2015 erklärt Thorsten Bröske, Vorstand der