Sozialgericht Berlin hält elektronische Gesundheitskarte für verfassungsgemäß – wir sagen weiter NEIN! zur eGk

Datenschutzrheinmain/ November 18, 2013/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 8 comments

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz informiert in einer Pressemitteilung vom 15.11.2013 über ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgericht Berlin vom 07.11.2013 in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: S 81 KR 2176/13 ER). Apodiktisch wird die Meldung unter die Überschrift gestellt: „Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß – Photo ist Pflicht“. Das ist zwar die rechtliche Bewertung der 81. Kammer des Sozialgerichts Berlin, dahinter müssen

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