Sozialgericht Gießen setzt Grenzen bei Auskunftsverlangen des Jobcenters gegenüber PartnerInnen von SGB-II-Leistungsberechtigten

Datenschutzrheinmain/ April 24, 2017/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 6Kommentare

Das Sozialgericht Gießen hat mit Urteil vom 23.02.2016 (Aktenzeichen: S 22 AS 1015/14) die Auskunftsansprüche gem. § 60 Abs. 4 SGB II gegenüber PartnerInnen von SGB-II-Leistungsberechtigten begrenzt und damit der bei Jobcentern häufig feststellbaren Datensammelwut Grenzen gesetzt. Die Vorgeschichte: Der Kläger und die zu diesem Zeitpunkt beim Jobcenter Gießen im Leistungsbezug stehende Frau bildeten nach Ansicht des Jobcenters eine Einstehens-

Weiterlesen