Ein kleiner Sieg: Krankenkasse muss nach Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGk) die Fotodaten löschen
Ein Mainzer, Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, hat nach Ausstellung der eGk seine Krankenkasse aufgefordert, dieses Foto zu löschen. Die Krankenkasse verweigerte sich dieser Forderung. Der Mann klagte vor dem Sozialgericht Mainz. Und dieses Gericht entschied am 01.12.2015, dass eine gesetzliche Krankenkasse das Foto eines Versicherten nach der Erfassung seiner Daten datenschutzgerecht vernichten muss. Das Urteil mit dem Aktenzeichen S 14