Verwaltungsgericht Wiesbaden legt EuGH Fragen zu Interpol vor: Wird Europäisches Datenschutzrecht ausreichend beachtet?

Datenschutzrheinmain/ Juli 3, 2019/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Mit Beschluss vom 27.06.2019 hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Wiesbaden den Europäischen Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung angerufen (Az. 6 K 565/17.WI). Eine der Begründungen: Es „sei zweifelhaft, ob Interpol über ein angemessenes Datenschutzniveau im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/680 verfüge, das Voraussetzung für den Datenaustausch mit den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten sei. Weder habe die EU-Kommission bislang bestätigt,

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