Wer macht was mit meinen Daten? – Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung
“Wer macht was mit meinen Daten?” – Diese Frage stellen sich viele Menschen. Antwort erhält, wer fragt: Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt das Recht auf Auskunft gegenüber allen Stellen ein, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat aktuell zu Art. 15 DSGVO eine umfangreichen Orientierungshilfe “Das Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung” veröffentlicht.