Datenschutzaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg untersagt der Stadt Tübingen Führung einer Liste der „auffälligen“ Asylbewerber

Datenschutzrheinmain/ Oktober 5, 2020/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 1 comments

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink untersagt der Stadt Tübingen die Nutzung polizeilicher Daten für eine Liste sogenannter „auffälliger“ Asylbewerber. Mit seiner förmlichen Untersagungsverfügung setzt Brink einen vorläufigen Schlusspunkt unter den sich seit eineinhalb Jahren hinziehenden Streit um die Rechtmäßigkeit einer von der Stadtverwaltung geführten „Liste der Auffälligen“. Die listenmäßige Datenerfassung von Asylbewerbern,

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„Erweiterte DNA-Analysen“ gefährden Minderheiten! – Stellungnahme zum Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“

Datenschutzrheinmain/ November 14, 2019/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0 comments

Unter diesem Titel hat das Gen-ethische Netzwerk e.V. gemeinsam mit 20 weiteren bürgerrechtlichen und antirassistischen Organisationen zum Entwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens“ Stellung genommen. Entgegen aller Argumente und Warnungen von Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen von Minderheiten und von Datenschutzexpert*innen soll damit u. a. die sogenannte „Erweiterte DNA-Analyse“ eingeführt werden. Damit soll die polizeiliche DNA-Analyse von Alter, Augen-, Haut und Haarfarbe

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Die Gefahrenabwehrverordnung und das Persönlichkeitsrecht: Wiesbadener Oberbürgermeister beantwortet eine Anfrage der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main

Datenschutzrheinmain/ Juni 15, 2019/ alle Beiträge, Gefahrenabwehrverordnung Wiesbaden, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 1 comments

Seit dem 01.01.2019 gilt in Teilen der Wiesbadener Innenstadt eine “Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Führens von waffenähnlichen gefährlichen Gegenständen im Wiesbadener Stadtgebiet“ und eine „Rechtsverordnung ber das Verbot des Führens von Waffen im Wiesbadener Stadtgebiet.“ Die Polizei kann auf dieser Grundlage Menschen, die sich in einem großen Gebiet in der Innenstadt aufhalten, auch ohne Anlass durchsuchen. Die Definition von

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