Die Bundesnetzagentur zieht die Spionage-Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr: „Privatsphäre ist gerade bei Kindern zu schützen“

Datenschutzrheinmain/ Februar 17, 2017/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mit Pressemitteilung vom 17.02.2017 hat die Bundesnetzagentur informiert: „Die Bundesnetzagentur geht gegen unerlaubte funkfähige Sendeanlagen in Kinderspielzeug vor und hat bereits erste Exemplare vom Markt genommen. ‚Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug. Die Puppe Cayla ist verboten in Deutschland‘, so Jochen

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