Keine informationelle Drangsalierung von MitarbeiterInnen der Prostitution durch das anstehende Prostituierten-Schutz-Gesetz

Schuetze/ Mai 14, 2015/ Gesundheitsdatenschutz, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Die Bundesregierung hat im August 2014 ein Eckpunktepapier zur Einführung eines Prostituiertenschutzgesetzes vorgelegt. Im Februar 2015 wurde durch ein weiteres Papier die darin enthaltene Anmeldepflicht für Prostituierte präzisiert. Die Anmeldepflicht für Prostituierte ist ein besonders tiefer Eingriff in die Berufsfreiheit. Dier Beruf lebt teilweise auch von der Anonymität der Berufsausübenden. Dieser Bereich wird mit einer Anmeldepflicht unnütz kriminalisiert. Die Geschichte

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