1.500 IM’s bei der gelben Post?
„Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.“ Art. 10 Grundgesetz in der Fassung vom 23.05.1949 So weit die Theorie. Über die Praxis im Deutschland des Jahres 2017 meldet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) am 16.09.2017: „Schnüffelei bei Briefen und Päckchen“. Und weiter: „Fast 1500 Mitarbeiter bei der Deutschen Post