Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden in Sachen automatisierte Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und in Hamburg am 20. Dezember
Das Bundesverfassungsgericht teilte am 11.11.2022 mit, dass derErste Senat am 20.12.2022 über zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren verhandelt, mit denen sich die jeweiligen Beschwerdeführenden gegen § 25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) bzw. gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) wenden. Bei beiden Regelungen handelt es sich um landesgesetzliche Ermächtigungen der Polizei zur