Verbraucherzentrale: Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie von Pokémon Go entsprechen nicht deutschem Recht
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat das Unternehmen Niantic , Entwickler und Verkäufer der Spiele-App Pokémon Go wg. insgesamt 15 vd. Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und das Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Werde die nicht abgegeben, wird die Verbraucherzentrale eine Klage prüfen. In einer Pressemitteilung der vzbv vom 20.07.2016 wird erklärt: „Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen