Lebenslang gültige Versichertennummer / Telematik-Datenbanken / eGk – ein Versicherter erhebt Klage
Ein Versicherter aus Berlin hat der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main seine Klage gegen die eGk und die dazugehörige Telematik zur Verfügung gestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Aus Sicht der Redaktion dieser Homepage ist die Klagebegründung dadurch von Interesse, dass sie Bezug nimmt auf § 290 SGB V (http://dejure.org/gesetze/SGB_V/290.html), die Regelungen zur lebenslangen Krankenversichertennummer.Diese Argumentation gewinnt vor Hintergrund an Bedeutung, dass