Die Aufnahme von Fingerabdrücken in Personalausweise ist rechtswidrig!
Zu diesem Ergebnis kommt Thilo Weichert, früherer Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein, in einem Gutachten für das Netzwerk Datenschutzexpertise. Bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Bürger*innen ab 02.08.2021 Fingerabdrücke des rechten und des linken Zeigefingers bei ihrer Meldebehörde abgeben. Sie werden auf dem neuen Ausweisdokument maschinenlesbar hinterlegt. Darauf weist die Bürgerrechtsorganisation digitalcourage e.V. in einem Flyer und weiteren Veröffentlichungen hin. Derzeit gilt