Verbraucherzentrale fordert Novellierung des Patientenrechtegesetzes – mehr Rechte für PatientInnen gegenüber ÄrztInnen, Krankenhäusern und Krankenkassen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 18, 2017/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Das Patientenrechtegesetz wurde 2012 vom Bundestag beschlossen. Vor allem mit neuen und zusätzlichen Bestimmungen in den §§ 630a – h BGB wurden Neuregelungen, z. B. zum Behandlungsvertrag, zur Informationspflicht, den Aufklärungspflichten der behandelnden Ärzte und das recht zur Einsichtnahme der PatientInnen in die Patientenakte der behandelnden ÄrztInnen und der Krankenhäuser erlassen. Darüber hinaus wurde mit § 13 Abs. 3a SGB

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