Bestandsdatenauskunft: Schnüffelei in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Richtervorbehalt möglich?
Nach einer Anhörung am 23.05.2013 im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern warnten sowohl die Oppositionsparteien als auch der Landes-Datenschutzbeauftragte vor dem Teufel im Detail: Anders als im Bundesgesetz geregelt, sieht der Entwurf des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes nach dem Willen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU nicht vor, dass ein Richter seinen Segen zum Abrufen bestimmter Daten geben muss. Dabei handelt es