Hessen: Wenn das Polizeirecht plötzlich Gefühle schützt
Das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG), zentrale Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der hessischen Landespolizei und der kommunalen Ordnungsämter, enthält seit dem 19.12.2024 in § 1 Abs. 7 HSOG eine bislang kaum beachtete, aber schwerwiegende Neuregelung. Sie lautet: „Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Gefahrenabwehr- und der Polizeibehörden kommen der Kriminalprävention, der Demokratieförderung, der Extremismusprävention und der Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung